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Schulgremien

(© MSW NRW)

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten.

Sie können in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

  • Klassenpflegschaft 
  • Klassenkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Fachkonferenzen
  • Schulkonferenz

Eltern haben das Recht, die Schule Ihres Kindes mitzugestalten.

Es kann Spaß bereiten, den Ort kennenzulernen, an dem Ihr Kind lernt und viel Zeit mit anderen verbringt.
Wer sich engagiert, bekommt wichtige Informationen, bringt eigene Ideen und wenn nötig auch Kritik ein.
Eltern haben verschiedene Möglichkeiten, sich in der Schule ihres Kindes einzubringen. In Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern können sie an Unterrichtsstunden teilnehmen und in einzelnen Unterrichtsbereichen mitarbeiten, zum Beispiel in Projekten, Lesestunden, Förderstunden und Arbeitsgemeinschaften. Wollen Eltern aktiv mitarbeiten, benötigen sie die Zustimmung der Klassenpflegschaft und der Schulleitung. Auch außerhalb des Unterrichts können sie die Schule unterstützen, zum Beispiel bei Schulveranstaltungen und Ganztagsangeboten.

Die Klassenpflegschaft – das Fundament der Mitbestimmung

Mindestens einmal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft.
An der EKS findet die Klassenpflegschaft zu Beginn als Jahrgangsstufenpflegschaft statt, da viele Inhalte der Sitzungen die gesamte Jahrgangsstufe betreffen.
Reine klassenspezifische Themen und Anliegen werden bei Bedarf im Anschluss im Klassenraum der jeweiligen Klasse besprochen.
Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten.
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Alle anderen Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, können ebenfalls zu der Sitzung eingeladen werden – soweit es zur Beratung und Information der Eltern erforderlich ist.

Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.
Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Die Schulpflegschaft – die Vertretung aller Eltern

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden und ihre Vertreter*innen nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt.
An der EKS ist es üblich, in jedem Schulhalbjahr eine Schulpflegschaftssitzung stattfinden zu lassen, da sich über ein Halbjahr oft Themen oder Ideen angesammelt haben, über die in der Schulpflegschaft noch einmal intensiv gesprochen wird / werden kann.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden.
 
Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium – der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten.
Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Neben dem Vorstand können bis zu drei Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Schulkonferenz gewählt werden. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt die Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest.

Die Schulkonferenz – Schule machen

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie an weiterführenden Schulen Schülerinnen und Schüler an.
Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen.
Die Schulkonferenz der EKS hat 12 Mitglieder, da sie eine Schule mit bis zu 500 Schülerinnen und Schülern ist.

Weitere Gremien

Die Klassenkonferenz – die Konferenz der Lehrer

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse, zum Beispiel über Formen des fächerübergreifenden oder projektbezogenen Unterrichts.
Sie berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und entscheidet über Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse sowie über die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Hier wird beraten, welche Bemerkungen zu besonderen Leistungen und zu einem besonderen persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich in die Zeugnisse aufgenommen werden.
Stehen Überlegungen zu Ordnungsmaßnahmen auf der Tagungsordnung, werden Eltern- und Schülervertreter nur dann beteiligt, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.

Die Fachkonferenzen die Konferenz über Fächer

Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie ist verantwortlich für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.
Sie entscheidet in ihrem Fach insbesondere über
– Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit
– Grundsätze zur Leistungsbewertung
– Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
In Grundschulen kann durch Beschluss der Schulkonferenz auf die Einrichtung von Fachkonferenzen verzichtet werden. In diesem Fall übernimmt die Lehrerkonferenz die Aufgaben der Fachkonferenzen.

Informationsbroschüre für Eltern

Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet Ihnen die „Elternbroschüre Das ABC der Elternmitwirkung“.