Inzwischen gibt es von Elternseite vermehrt Anfragen zum richtigen Umgang mit auftretenden Krankheitssymptomen bei Kindern.
Die Erläuterungen des Schulministeriums und das Schaubild geben einen Einblick in die gewünschte Vorgehensweise, je nachdem welches Symptom wann und wie lange vorliegt:
Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.
Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten.
Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend in der Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren.
Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.