Liebe EKS- Eltern und Erziehungsberechtigte, 

seit mehreren Wochen findet an der EKS – nach der vollständigen Schließung am 16. März 2020 – wieder ein eingeschränkter Schulbetrieb statt. 

Seitdem hat sich auch die Pandemie-Lage in Nordrhein-Westfalen deutlich entspannt, eine erhebliche Verlangsamung des Infektionsgeschehens ist festzustellen. 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen hält die Landesregierung die Wiederaufnahme eines verantwortungsvollen Normalbetriebs an den Grundschulen ab dem 15. Juni 2020 für geboten.

Somit gilt in der Woche vom 08.06. – 10.06.2020 der „Corona-Stundenplan“:
Montag – Unterricht für Klasse 4, in den Gruppen I und II
Dienstag – Unterricht für Klasse 3, in den Gruppen I und II
Mittwoch – Unterricht für Klasse 2, in den Gruppen I und II
Donnerstag ist Fronleichnam, Feiertag.
Freitag ist beweglicher Ferientag.

Ab Montag, 15. Juni 2020, gilt dann Folgendes:

In den Grundschulen kann ohne eine Teilung der Lerngruppen wieder im Klassenverband unterrichtet werden. Die Schulen kehren damit grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurück. 

!!!!Den konkreten Stundenplan erhalten Sie und Ihre Kinder am Dienstag, den 09.06.2020 per Elternnachricht über die Klassenlehrerinnen!!!! 
Er ist an den alten, herkömmlichen Klassenstundenplan eng angelehnt.

Möglich ist die Rückkehr zum Regelbetrieb durch eine Neuregelung der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.

Für den Schulalltag bedeutet dies:
Die Klassenverbände verbringen die Unterrichtszeit gemeinsam in ihrem Klassenraum. Unterrichtsangebote, wie z.B. Religion in Klasse 3 und 4, die eine Durchmischung von Lerngruppen mit sich bringen würden, unterbleiben bis zum Beginn der Sommerferien. 
Durch gestaffelte Anfangs- und Pausenzeiten muss eine Trennung der Lerngruppen auch außerhalb des Unterrichts gewährleistet werden. 
Das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt weiterhin. 
Dritte, also auch Eltern, sollen das Schulgelände weiterhin nicht betreten.

Informationen zur Betreuung:
Das Angebot der Notbetreuung endet mit Ablauf des 12. Juni 2020
Unter Beachtung des Hygienekonzepts der Schule und der Bildung konstanter Gruppen wird der OGS-Betrieb wieder normal aufgenommen. 
Die, für die Sommerferien vorgesehenen OGS-Angebote werden ebenfalls unter Beachtung geltender Infektionsschutzregeln durchgeführt. 

Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen
Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.

Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte – die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird angeraten. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch die Teilnahme am Präsenzunterricht bei ihrem Kind nicht möglich ist. 
In Zweifelsfällen kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.